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Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen (also selbst oder durch Angehörige gepflegt werden), sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst zu nutzen. Bei Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate. Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. Freunde & Partner führt diese Beratungseinsätze durch und dokumentiert sie für Ihre Pflegekasse. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.