Grundpflege

Hilfe bei eingeschränkter Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag
Die Grundpflege ist erforderlich bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Ganz- oder Teilwaschungen und wiederkehrenden Verrichtungen in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Diese Leistungen werden durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert.

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