Beratungseinsatz nach §37,3 – Schnell, unkompliziert und kostenfrei

Wir unterstützen Sie bei der Pflegekassen-Abwicklung – flexibel vor Ort oder online.

Pflegegeld sichern

Mit unserer kostenlosen Beratung kein Problem
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI wahrzunehmen. Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Nachweise für die Pflegekasse zu erbringen. Mit uns ist dieser Prozess unkompliziert, flexibel und vor allem kostenfrei. Egal, ob vor Ort oder online – wir sind für Sie da!

Warum wir?

Beratung vor Ort oder online – ganz nach Ihren Wünschen.
Erfahrene Pflegeberater mit Fachwissen für alle Fragen.
Wir übernehmen die Dokumentation für die Pflegekasse.
Für Pflegegeldempfänger ist unsere Beratung immer kostenlos.

So einfach funktioniert’s

Unser Ziel ist es, den Beratungseinsatz für Sie so angenehm und einfach wie möglich zu gestalten.
In nur vier Schritten sind Sie bestens beraten.

Kontaktaufnahme
1
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Formular, um uns zu erreichen.
Terminvereinbarung
0
Wir finden einen passenden Termin – vor Ort oder digital.
Beratung
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Individuelle Unterstützung und Antworten auf Ihre Fragen.
Dokumentation
0
Wir kümmern uns um alle Nachweise für die Pflegekasse.

Das sagen unsere Kunden

Wuppertal

Frau S.

Die Beratung war so unkompliziert und freundlich! Besonders die Unterstützung bei den Unterlagen für die Pflegekasse hat mir viel Zeit gespart.

Remscheid

Frau K.

Ein großes Lob an Jennifer, die den Termin perfekt organisiert hat. Alles war bestens geplant, und die Beratung war äußerst hilfreich.

Remscheid

Familie K.

Die erste Beratung vor Ort war wirklich angenehm. Danach haben wir alles bequem online gemacht. Perfekt für uns.

Wuppertal

Frau B.

Wir hatten viele offene Fragen zur Pflegekasse. Die Beratung hat uns Klarheit gegeben, und das Ganze war komplett kostenlos.

Termin jetzt buchen!

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI

Oder rufen Sie uns direkt an: 0202 74 62 52













    Fragen & Antworten

    Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, diese Beratung regelmäßig durchzuführen. Für Pflegegrad 1 ist die Beratung nicht verpflichtend, kann jedoch freiwillig genutzt werden, um wertvolle Tipps und Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten.
    Wenn Sie die vorgeschriebene Beratung nicht durchführen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Mit uns verhindern Sie das einfach und unkompliziert.
    Ja, die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Es entstehen Ihnen keinerlei Gebühren.
    Ja, die Beratung kann auf Wunsch auch online stattfinden. Wichtig: Die erste Beratung muss immer vor Ort durchgeführt werden, um Ihre individuelle Pflegesituation besser beurteilen zu können. Alle folgenden Beratungen können dann flexibel vor Ort oder online erfolgen.

    Die Häufigkeit hängt von Ihrem Pflegegrad ab:
    • Pflegegrad 2 und 3: Alle 6 Monate
    • Pflegegrad 4 und 5: Alle 3 Monate.

    Nichts! Wir kümmern uns um alles. Falls Sie Unterlagen Ihrer Pflegekasse haben, können Sie diese gern bereithalten.
    Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation, geben Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität und unterstützen Sie bei Fragen zu Pflegegeld, Hilfsmitteln oder zusätzlichen Leistungen.
    Ganz einfach: Nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite oder rufen Sie uns direkt an. Wir kümmern uns um den Rest.