Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI wahrzunehmen. Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Nachweise für die Pflegekasse zu erbringen. Mit uns ist dieser Prozess unkompliziert, flexibel und vor allem kostenfrei. Egal, ob vor Ort oder online – wir sind für Sie da!
Warum wir?
Flexibilität
Beratung vor Ort oder online – ganz nach Ihren Wünschen.
Kompetenz
Erfahrene Pflegeberater mit Fachwissen für alle Fragen.
Entlastung
Wir übernehmen die Dokumentation für die Pflegekasse.
Kostenfrei
Für Pflegegeldempfänger ist unsere Beratung immer kostenlos.
Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, diese Beratung regelmäßig durchzuführen. Für Pflegegrad 1 ist die Beratung nicht verpflichtend, kann jedoch freiwillig genutzt werden, um wertvolle Tipps und Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten.
Wenn Sie die vorgeschriebene Beratung nicht durchführen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Mit uns verhindern Sie das einfach und unkompliziert.
Ja, die Beratung kann auf Wunsch auch online stattfinden. Wichtig: Die erste Beratung muss immer vor Ort durchgeführt werden, um Ihre individuelle Pflegesituation besser beurteilen zu können. Alle folgenden Beratungen können dann flexibel vor Ort oder online erfolgen.
Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation, geben Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität und unterstützen Sie bei Fragen zu Pflegegeld, Hilfsmitteln oder zusätzlichen Leistungen.