Was sind Pflegegrade und wie werden sie eingeteilt?
Es gibt 5 Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeitseinschränkung beschreiben. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung (12,5–26 Punkte). Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte). Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte). Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte). Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen übernimmt die Pflegekasse.