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Was tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Sie haben das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach dem Bescheid Widerspruch einzulegen. Sammeln Sie dafür ärztliche Atteste und Dokumentationen Ihrer Einschränkungen. In vielen Fällen wird der Pflegegrad nach einem Widerspruch angehoben. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben. Sprechen Sie uns an: 0202 746252.